Sollen Teile eines Grundstückes abgeschrieben werden, also an einen neuen Eigentümer übertragen werden, so werden zunächst die alten Grenzen untersucht und dann die neuen Grenzen festgelegt und durch die Kennzeichnung mittels Abmarkungen in der Örtlichkeit gekennzeichnet. Hierüber wird eine Niederschrift geführt, welche als amtlicher Nachweis in das Kataster eingereicht wird und so Grundlage für eine grundbuchrechtliche Behandlung erfährt.
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