Gebäudeeinmessung

  Feuerwache Hohenseefeld

Nach der Errichtung einer Baulichen Anlage, ist der Eigentümer laut Brandenburgischen Vermessungsgesetz §23 dazu verpflichtet, diese einmessen zu lassen. Hierbei werden die errichteten baulichen Anlagen vor Ort aufgemessen und anschließend in die amtlichen Daten überführt, damit die Darstellung in den Verzeichnissen und Karten vollständig sind.

 
   
     


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