Amtliche Beglaubigung

   

Bestellung von Baulasten

  Wegerecht Schenkendorf
Können bei einem Bauvorhaben Vorgaben seitens des Baurechtes nicht eingehalten werden, so gibt es mit einer Baulast die Möglichkeit, diese zu Umgehen. Dies ist jedoch mit der Zustimmung der Betroffenen verbunden. Im wesentlichem betrifft dies Abstandsflächen, Überbauten, Zufahrten oder Brandschutzflächen, aber auch andere Belange.  
   
     

Beantragung von Dienstbarkeiten

   

Sind durch privatrechtliche Vereinbarungen notariell Dienstbarkeiten zu bestellen (Geh-, Fahr und Leitungsrechte oder andere),  so liefern wir die notwendigen Unterlagen und Pläne für eine Beglaubigung bei einem Notar.

   
     

Vereinigung

   
Sollen Bauvorhaben auf verschiedenen Grundstücken (ggf. verschiedene Eigentümer oder auch unterschiedliche Belastungen) durchgeführt werden, wäre dies unzulässig. Die Grundstücke müssen zu einem zusammengefaßt werden. Dazu werden beim zuständigen Grundbuchamt Voranfragen gestellt und bei einem positiven Bescheid Anträge auf Vereinigung erstellt und im Beisein aller Betroffenen beurkundet.    
     

Verschmelzung

   

Besteht ein Grundstück aus mehreren Flurstücken, so können diese verschmolzen werden.
Dies vereinfacht den Verwaltungsaufwand in den Ämtern und ist Gebührenfrei.

   


<< zurück