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Amtliche Beglaubigung
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Bestellung von Baulasten
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Können bei einem Bauvorhaben Vorgaben seitens des Baurechtes nicht eingehalten werden, so gibt es mit einer Baulast die Möglichkeit, diese zu Umgehen. Dies ist jedoch mit der Zustimmung der Betroffenen verbunden. Im wesentlichem betrifft dies Abstandsflächen, Überbauten, Zufahrten oder Brandschutzflächen, aber auch andere Belange. |
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Beantragung von Dienstbarkeiten
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Sind durch privatrechtliche Vereinbarungen notariell Dienstbarkeiten zu bestellen (Geh-, Fahr und Leitungsrechte oder andere), so liefern wir die notwendigen Unterlagen und Pläne für eine Beglaubigung bei einem Notar.
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Vereinigung
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Sollen Bauvorhaben auf verschiedenen Grundstücken (ggf. verschiedene Eigentümer oder auch unterschiedliche Belastungen) durchgeführt werden, wäre dies unzulässig. Die Grundstücke müssen zu einem zusammengefaßt werden. Dazu werden beim zuständigen Grundbuchamt Voranfragen gestellt und bei einem positiven Bescheid Anträge auf Vereinigung erstellt und im Beisein aller Betroffenen beurkundet. |
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Verschmelzung
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Besteht ein Grundstück aus mehreren Flurstücken, so können diese verschmolzen werden. Dies vereinfacht den Verwaltungsaufwand in den Ämtern und ist Gebührenfrei.
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